So attraktiv ein internationaler Freiwilligeneinsatz ist, er ist in der Regel auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Uns ist es wichtig, diese Kosten transparent darzustellen – und dich bei der Finanzierung zu unterstützen.
****Änderungen der Förderung aufgrund von Covid-19****
Die Förderperiode für die WeltWegWeiser-Förderung startet am Dienstag, dem 13. Oktober 2020 um 12:00 Uhr. Wenn du im Zeitraum von 01. Mai bis 30.September 2020 deinen Einsatz beendet hast, kannst du eine Förderung beantragen. Für alle Freiwilligen, die ihren Einsatz regulär beendet haben, bleiben die Förderkriterien wie gehabt (siehe unten). Für alle Freiwilligen, die ihren Einsatz aufgrund der Coronapandemie frühzeitig beenden mussten, gibt es eine Abänderung der Förderkriterien:
- Die Mindestdauer von 3 Monaten entfällt. Die Förderung von 70€ pro Monat kannst du nur für tatsächlich geleistete Einsatzmonate bekommen.
- Durch die Coronapandemie entstandene besondere finanzielle Belastungen (z.B. Rückholung) können mit maximal 400 Euro gefördert werden. Wir zahlen dieses Geld entweder an dich oder an deine Entsendeorganisation aus – je nachdem, wer die Kosten getragen hat. Wenn du die Kosten selbst bezahlt hast, bitten wir dich um einen entsprechenden Nachweis von den entstandenen Kosten (z.B. Rechnung oder Belege mit genauen Zahlen).
- Von Freiwilligen, die durch Corona entstandenen Zusatzkosten selbst getragen haben, benötigen wir einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z.B. eine Zahlungsbestätigung des Internet-Bankings oder eine Kreditkartenabrechnung). Bitte achtet aus Datenschutzgründen darauf, dass für uns nur die Buchung über die Corona-Zusatzkosten zu sehen sind. Alle anderen Buchungen sollten unkenntlich gemacht werden
- Wenn du ein zivildienstpflichtiger Freiwilliger bist, der seinen Einsatz in Österreich fortsetzt, bekommst du nur eine monatliche Förderung für die im Ausland geleistete Zeit. Du kannst schon ab Beginn der Förderperiode um eine Förderung ansuchen, auch wenn du deinen Zivildienst noch nicht beendet hast.
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WeltWegWeiser bietet einen finanziellen Beitrag zur Deckung der Kosten eines Auslandseinsatzes an. Die Höhe der Förderung beträgt 70 Euro pro abgeschlossenen Einsatzmonat. Um diese zu beantragen, musst du folgende Kriterien erfüllen:
Wie wir dich fördern können
- Alter: mindestens 17 Jahre , maximal 26 Jahre bei der Ausreise
- Lebensmittelpunkt: Hauptwohnsitz in Österreich
- Dauer des Einsatzes: mindestens 3 Monate, mindestens 30 Arbeitsstunden pro Woche (Nachweis seitens der Entsendeorganisation oder der Aufnahmeorganisation). Bei Langzeit-Einsätzen, die mehr als ein Jahr dauern, werden maximal 12 Monate gefördert.
- Einsatzland: Land des Globalen Südens
- Tätigkeit: Einsatz in einem Projekt im Bereich Soziales, Entwicklung und Menschenrechte
Organisation: Einsatz über eine der folgenden Organisationen: BRAVEAURORA, Caritas, CONCORDIA Sozialprojekte, Dreikönigsaktion, FAMUNDI, Grenzenlos, Guatemala Solidarität, Internationale Freiwilligeneinsätze, Jesuit Volunteers, Salvatorianer (SDS), SCI – Langzeiteinsätze, Steyler Freiwilligendienst, UWA – Boa Woyonko Programm, Verein Österreichischer Auslandsdienst, VIDES Freiwilligendienst
- Versicherung: Nachweis über Auslandsreise- und Auslandsunfallversicherung
Öffentlichkeitsarbeit: Kurzbericht (in Form eines Textes oder Videos) über den Einsatz und 5-10 gute Fotos in hoher Auflösung (keine verschwommenen Handybilder)
- Weitere Unterlagen: Kopie Reisepass, Porträtfoto
Wir sind uns bewusst, dass die Beantragung der Förderung und der Nachweis der genannten Kriterien für dich mit einem zeitlichen Aufwand verbunden sind. Warum uns die Erfüllung dieser Kriterien trotzdem so wichtig ist, hat einen einfachen Grund: Wir wollen qualitativ hochwertige Freiwilligeneinsätze fördern – und dafür ist die Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards wichtig.
Die Beantragung einer Förderung ist immer zu Beginn eines neuen Quartals möglich – also im Jänner, April, Juli und Oktober. Zu diesen Zeitpunkten können jeweils jene Personen eine Förderung beantragen, die im vorhergehenden Quartal zurückgekehrt sind. Im Detail bedeutet das:
– Rückkehr im Zeitraum Jänner-März -> Förderung beantragen im darauffolgenden April
– Rückkehr im Zeitraum April-Juni -> Förderung beantragen im darauffolgenden Juli
– Rückkehr im Zeitraum Juli-September -> Förderung beantragen im darauffolgenden Oktober
– Rückkehr im Zeitraum Oktober-Dezember -> Förderung beantragen im darauffolgenden Jänner